Wer plant eine eigene Familie zu gründen oder Nachwuchs erwartet der ist sich im Klaren, dass diese Entscheidung auch mit einem finanziellen Mehraufwand kommt.
Um diese Kosten zu einem Teil zu unterstützen gibt es eine Gesetzesgrundlage in Österreich für die Kinderbeihilfe. Über die Höhe der Kinderbeihilfe, Voraussetzungen, Details sowie aktuelle Fragen & Antworten zum Thema Kinderbeihilfe in Österreich (offiziell Familienbeihilfe) informiert dieser Ratgeber.
Was ist das Ziel der Kinderbeihilfe?
Das zentrale Ziel dieser Unterstützungsleistung durch den Staat ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine weitere Zielsetzung der finanziellen Unterstützung ist die Lebenserhaltung und die Sicherheit der Familie.
Kinderbetreuungsgeldkonto: Einige Änderungen im Bereich der Kinderbeihilfe ergaben sich die Einführung der Kinderbetreuungsgeldkonto Lösung am 01.03.2017.
Wer hat Anspruch auf Kinderbeihilfe?
Einen generellen Anspruch auf diese Leistung haben die Eltern. Wichtig: Bei der Höhe der Kinderbeihilfe ist es NICHT relevant wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Wichtig für den allgemeinen Anspruch ist ein ständiger Aufenthalt in Österreich sowie das Leben des Kindes mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt.

Wichtig: Rechtzeitig zur Kinderbeihilfe/Familienbeihilfe in Österreich informieren!
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Welchter Elternteil ist Anspruchsinhaber?
Im Normalfall ist dies die Mutter, da davon ausgegangen wird dass diese den Haushalt führt. Es kann jedoch ein Verzicht zugunsten des Vaters erfolgen. Die Auszahlung der Kinderbeihilfe in Österreich erfolgt bis zum Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) durch eine Überweisung an den anspruchsberechtigten Elternteil.
Info: Seit dem September 2013 ist es in Österreich auch möglich an volljährige Kinder eine direkte Auszahlung durchzuführen.
Sollte das Kind Vollwaise sein oder Eltern der Unterhaltspflicht nicht wie vorgeschrieben nachkommen ist es auch in Ausnahmefällen möglich dass ein direkter Anspruch durch das Kind (auch minderjährig!) bestehen kann.
Kein gemeinsamer Haushalt – Anspruch auf Kinderbeihilfe?
Sollten Eltern (z.B. durch eine Trennung/Scheidung) nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben gibt es weiterhin einen Anspruch, wen diese trotzdem einen großen Anteil am Unterhalt der Kinder übernehmen. Wichtig: Die Definition „Eltern“ ist hier ziemlich weit gefasst – Dies gilt auch für Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern.
Je nach Situation können diese jeweils anspruchsberechtigt sein. Auch eine nicht verwandte Person kann anspruchsberehctigt sein, wen das Kind nicht bei den Eltern wohnt und diese Person für den Unterhalt des Kindes sorgt/aufkommt
Wie hoch ist der monatliche Auszahlungsbetrag? – Kinderbeihilfe Höhe 2019
Die Höhe der Kinderbeihilfe liegt bei 114 € pro Kind bis zu 3 Jahren, bei 121,90 € monatlich für Kinder zwischen 3 und 10 Jahren. Ab 10 Jahren gibt es 141,50 € pro Monat, ab 19 Jahren gibt es 165,10 €.
Dazu kommt ergänzend eine Geschwisterstaffel ab 2 Kindern:
- 2 Kinder 7,10 €
- 3 Kinder 17,40 €
- 4 Kinder 32 €
- 5 Kinder 35,70 €
- 6 Kinder 34,30 €
- 7 und mehr Kinder 52 €
Zuschlag für Kinder mit Behinderung: Einen weiteren Zuschlag in Höhe von monatlich 155, 90 € erhalten Eltern, deren Kind erheblich behindert ist.
Schulstartgeld: Eine weitere Unterstützung für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren ist das Schulstartgeld. Dies wird einmalig im September in Höhe von 100 Euro angewiesen – Ein eigener Antrag für das Schulstartgeld ist nicht notwendig.
Kinderbeihilfe Anspruch – Voraussetzungen in Österreich
- Anspruch bis zum 18. Lebensjahr – Voller Anspruch.
- Anspruch bis zum 24. Lebensjahr, wen das Kind in Ausbildung ist.
- Anspruch bis zum 25. Lebensjahr: Bei einem Studium mit mindestens 10 Semestern.
- Anspruch bis zum 25. Lebensjahr: Bei einem Dienst (Hilfstätigkeit) im Inland.
- Anspruch: Gesamteinkommen jährlich unter 10.000 Euro.
- Anspruch während Präsenz, Ausbildungs oder Zivildienst: Kein Anspruch auf Kinderbeihilfe.
Antrag für die Kinderbeihilfe in Österreich
Der Antrag muss hierbei schriftlich bei dem jeweilig zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor Ort gestellt werden. Hierbei ist die Geburtsurkunde, Meldezettel des Kindes & AntragstellerIn notwendig. Je nach Situation können weitere Unterlagen benötigt werden, wie beispielsweise:
- Berufsausbildungsvertrag, Studienerfolgs- oder Studienverzögerungsnachweis bei volljährigen Kindern,
- Ausländische Staatsbürger müssen einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land führen,
- Nachweise über den Ausbildungs-, Präsenz- oder Zivildienst,
- sofern ein Doktortitel gehalten wird, ist die Promotionsurkunde vorzulegen,
- andere Staatsbürgerschaftsnachweise, ggf. durch Vorlage des Reisepasses.
Bevor man unnötig vor Ort erscheint und wichtige Dokumente nicht mit hat ist es sinnvoll sich telefonisch beim jeweiligen Finanzamt zu informieren.
Vorteile der Kinderbeihilfe in Österreich
- Fixer monatlicher Betrag für die Sicherung und Unterstützung bei Ausgaben (Lebensstandard)
- Positiver Einfluss auf die Geburtenrate – Familie wir „leistbarer“
- Verbesserung in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Nachteile der Kinderbeihilfe in Österreich
- Hohe Ausgaben für den Staat
- Umfangreicher bürokratischer Aufwand (Anträge, Auszahlung)
- Viele Ausnahme Regeln bzgl Anspruch bei Erwerbstätigkeit und Studium der Kinder
Kindergeld 2019 in Deutschland
Die Höhe des Kindergeld Bezugs (Begriff für Deutschland) ist in Deutschland etwas höher als in Österreich.
- 1. und 2. Kind 204 Euro 192 Euro
- 3. Kind 210 Euro 198 Euro
- ab 4. Kind 235 Euro
Was ist das Kinderbetreuungsgeld?
Diese wurde im Jahr 2000 im Rahmen vom KBGG (Kinderbetreuungsgeldgesetz) im Nationalrat beschlossen und sieht eine monatliche Zahlung von ca. 436 Euro vor. Hierbei gab es mit 01.01.2008 eine Änderung mit neuen Karenzmodellen in Österreich.
Wann wird die Familienbeihilfe überwiesen?
Die Zahlung erfolgt monatlich – Beim genauen Termin am besten überprüfen wann in den letzten Monaten überwiesen wurde und sich daran orientieren. Die genauen Kinderbeihilfe Auszahlungstermine 2019/2020 in Österreich sind natürlich auch von Feiertagen/Wochenenden abhängig.
Quellen und weitere Informationen:
- https://www.finanzer.at/hoehe-der-kinderbeihilfe-voraussetzungen/
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080711.html
- https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/kinderbeihilfe-in-oesterreich/
- https://www.business-mamas.at/kinderbeihilfe-oesterreich/
- https://www.studieren.at/studienfinanzierung/familienbeihilfe/