Für die meisten Menschen handelt es sich bei der eigenen Hochzeit um den schönsten Tag ihres Lebens.
Daran, dass das große Liebesglück eines Tages vorbei sein könnte und man sich schließlich über die Scheidungsbedingungen sowie mögliche Unterhaltszahlungen Gedanken machen muss, denkt im Normalfall zu diesem Zeitpunkt noch keiner. Dennoch sieht die Realität anders aus und die Zahl der Scheidungen ist in Österreich vor allem in den letzten Jahren stark angestiegen.
Alimente Rechner 2019 im Überblick – Unterhaltsrechner zum Unterhalt online berechnen
- Unterhaltsrechner der Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt in Österreich: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
- Unterhaltsprogramme Dr. Günter Tews (viele Programme für Berechnungen zum Thema Unterhalt) : http://www.unterhaltsrecht.at/
- Alimente-Rechner für Österreich & Ehegatten Unterhaltsrechner: https://www.familienrechtsinfo.at/alimente-kindesunterhalt-rechner-oesterreich/
- Anleitung zum Unterhaltsrechner und viele Informationen zum Thema Unterhalt/Alimente: https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html
Wie hoch die Höhe der Alimente in Österreich ist, die sie bezahlen müssen, kann einfach mit einem Alimente Rechner Österreich für 2019 aktuell und kostenlos berechnet werden. In unserem Überblick finden Sie verfügbare Unterhaltsrechner für Österreich.
ine solche Trennung führt meist zu unschönen Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten und vor allem wenn Kinder im Spiel sind, kann es sehr häufig kompliziert werden.
In Österreich wurde gesetzlich festgelegt, dass beide Elternteile für die Kosten der Kinder bzw. des Kindes aufkommen müssen. Diese Unterhaltszahlungen, auch Alimente genannt müssen von dem Elternteil getragen werden, bei dem die Kinder nicht dauerhaft wohnen.
Die monatlichen Zahlungen sind dafür vorgesehen, Kosten des alltäglichen Lebens der Kinder zu decken. Dazu zählen unter anderem Lebensmittel- und Wohnkosten und natürlich auch die Finanzierung des Schulbesuchs sowie der Ausübung von Hobbys. Bei uns erfahren Sie, wie Sie die Höhe der anfallenden Alimente berechnen können, welche gesetzlichen Besonderheiten dabei einzuhalten sind und was zu tun ist, wenn der Ex Partner nicht dazu bereit ist, die anfallenden Unterhaltszahlungen zu leisten. .
Die Höhe der Alimente berechnen – so funktioniert´s
Wenn es zu einer Trennung kommt müssen meist zunächst nicht nur emotionale Hürden gemeistert werden, auch die Ordnung der neuen Lebensverhältnisse stellt viele Eltern vor eine große Herausforderung. Um möglichst schnell und unkompliziert herauszufinden, wie hoch die gesetzlich vorgeschriebenen Alimente in Österreich sind, die von einem der beiden Partner von nun an getragen werden müssen, stehen Ihnen im Internet sogenannte Unterhaltsrechner zur Verfügung.
Auf diese Weise ist es möglich zu erfahren, wie hoch die Alimente ungefähr sein werden. Vielen Eltern gelingt es eine außergerichtliche Regelung zu treffen, wenn es um den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt für die Kinder geht.
Ist das jedoch nicht der Fall, stehen Ihnen ebenfalls zahlreiche spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung, bei denen man sich zu dem Thema Alimente und Unterhaltszahlungen beraten lassen kann.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Unterhaltsrechner zu verwenden, um zu eruieren wie hoch die zu leistenden Unterhaltszahlungen sind, sollten Sie jedoch wissen, dass es sich hierbei nur um einen vorläufigen Richtwert handelt, bei dem zunächst nur Ihr Gehalt bzw. das Ihres Ex-Partners und das Alter des Kindes miteinbezogen werden kann.
In Österreich wurde nämlich gesetzlich festgelegt, dass die Höhe des Kindesunterhalts maßgeblich vom jeweiligen Einkommen der beiden Ehepartner sowie dem Alter der betroffenen Kinder abhängig ist.
Genaueres zum Regelbedarf für das Jahr 2019 in Österreich erfahren Sie nun.
Kindesunterhalt in Österreich – der Regelbedarf für das Jahr 2019
Der sogenannte Regelbedarf, der die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Alimente in Österreich regelt ist wie bereits erwähnt stark vom Alter des jeweiligen Kindes sowie den Einkommen der beiden Ex-Partner abhängig. Dieser Regelbedarf kann zwar je nach Ausgangssituation vom Gericht individuell festgelegt werden, es handelt sich jedoch um einen Richtwert, der festlegt, wieviel bezahlt werden muss. Natürlich können auch Sonderfälle eintreten, die vom Gericht überprüft werden müssen.
So ist der Höhe der Alimente auch maßgeblich von der persönlichen Lebenssituation, so wie der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Partners abhängig.
Das ist auch der Grund, warum die Festlegung der exakten Höhe der Unterhaltszahlung in den meisten Fällen nicht ganz so einfach ist, wie dies auf den ersten Blick vielleicht scheint. Denn nicht nur das monatliche Einkommen der unterhaltspflichtigen Person wird miteinberechnet, wenn es um die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen geht, auch das vorhandene Vermögen, sowie die Berufsausbildung und auch das Alter sind ausschlaggebend für die Höhe der Alimente.
Dennoch wurde in Österreich ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, der bezahlt werden muss, sobald sich ein Paar trennt und Kinder innerhalb dieser Beziehung entstanden sind.
Die gesetzlich geregelten Prozentsätze für Unterhaltszahlungen in Österreich im Jahr 2019 sehen folgendermaßen aus:
- bei Kindern, die zwischen 0 und 6 Jahre alt sind: 16 % des Nettoeinkommens
- bei Kindern, die zwischen 6 und 10 Jahre alt sind: 18 % des Nettoeinkommens
- bei Kindern, die zwischen 10 und 15 Jahre alt sind: 20 % des Nettoeinkommens
- bei Kindern, ab 15 Jahren: 22 % des Nettoeinkommens
Bei diesen gesetzlich geregelten Prozentsätzen handelt es sich wie bereits erwähnt um einen Richtwert, der jedoch ebenfalls nach oben gedeckt gilt wurde. Wie genau diese Deckelung aussieht und was unter dem Begriff der Playboygrenze zu verstehen ist, erfahren Sie nun.
Die sogenannte Playboygrenze– ein Sonderfall in der Unterhaltsregelung
Wenn es darum geht, die Alimente bzw. den Unterhalt für Kinder zu berechnen, so kann es in manchen Fällen passieren, dass ein eintritt und zwar dann, wenn die sogenannte Playboy Grenze erreicht wurde. Es handelt sich hierbei um eine Obergrenze, die festlegt, wie hoch die Alimente maximal sein können.
Vor allem, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin über ein besonders hohes Einkommen verfügt, kann es passieren, dass die prozentual festgelegten Alimente unverhältnismäßig hoch ausfallen und daher wurde eine solche Obergrenze vom österreichischen Gerichtshof festgelegt.
Zum Wohle des Kindes ist es nämlich empfehlenswert, dass die Höhe der Alimente das eigene Einkommen des Kindes beim Start ins Berufsleben übersteigt. Aus diesem Grund wurde die Playboygrenze eingeführt, die im Normalfall bei dem 2,5-fachen des festgelegten Regelbedarfsatzes liegt.
Die Playboygrenze für das Jahr 2019
Für das Jahr 2019 gelten die gleichen Grenzwerte, die auch für das Jahr 2018 gegolten haben und somit sieht die Obergrenze für zu zahlende Alimente folgendermaßen aus:
- Bei Kindern, die zwischen 0 und 3 Jahre alt sind: 416 Euro
- bei Kindern, die zwischen 3 und 6 Jahre alt sind: 534 Euro
- bei Kindern, die zwischen 6 und 10 Jahre alt sind: 688 Euro
- bei Kindern, die zwischen 10 und 15 Jahre alt sind: 980 Euro
- bei Kindern, die zwischen 15 und 19 Jahre alt sind: 1.158 Euro
- bei Kindern, die zwischen 19 und 28 Jahre alt sind: 1.450 Euro
Ist das Kind, für das von nun an Unterhalt gezahlt werden muss zum Beispiel 8 Jahre alt, so kann das unterhaltspflichtige Elternteil maximal dazu verpflichtet werden, Alimente in der Höhe von € 688 zu bezahlen.
Handelt es sich hingegen um einen Erwachsenen, der 20 Jahre alt ist und der unterhaltspflichtige Elternteil verdient überdurchschnittlich gut, so stehen dem Studenten Alimente in der Höhe von bis zu € 1450 zu.
Die Verwendung der Unterhaltszahlung
Tritt der Fall ein, dass aufgrund einer Trennung ein Elternteil nicht mehr mit dem gemeinsamen Kind bzw. den gemeinsamen Kinder in einem Haushalt lebt, so muss dieses Elternteil einen finanziellen Beitrag zum Unterhalt des Kindes leisten. Können die Eltern keine private Vereinbarung treffen, so wird vom Gericht festgelegt, wie hoch diese monatliche Zahlung ausfallen muss.
Gleichzeitig verpflichtet sich jedoch das Elternteil, bei dem das Kind von nun an leben wir dazu, die vom Ex-Partner bezahlten Alimente ausschließlich zum Wohl des Kindes einzusetzen und das Geld dazu zu verwenden, um die persönlichen und sozialen Bedürfnisse des Kindes bzw. der Kinder abzudecken. Im Normalfall sind Alimente so lange zu zahlen, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
Entschließt sich der Jugendliche jedoch für eine weitere Ausbildung und möchte zum Beispiel ein Studium beginnen, so besteht weiterhin eine Verpflichtung zur Zahlung der Alimente.
Sonderfälle in Österreich – Alimente & Unterhalt
Wenn es um die Zahlung der monatlichen Alimente geht, so gibt es natürlich auch Ausnahmen und Sonderfälle, die eintreten können. Hat sich der unterhaltspflichtige Ex-Partner zum Beispiel dazu entschieden, einen Beruf auszuüben, dessen Gehalt weit unter der eigenen Ausbildung und damit den vorhandenen Berufschancen liegt, so kann der Partner, bei dem das Kind lebt vor Gericht erwirken, dass ein fiktives Einkommen zur Berechnung der Alimente herangezogen wird.
Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass der Alimente in der Höhe bezahlt werden müssen, in der die unterhaltspflichtige Person dies eigentlich tun könnte. Vor allem wenn es darum geht, das Recht des Kindes auf die ihm zustehende Höhe der Alimente einzufordern, sollte der Gang zum Anwalt bzw. zum Gericht in diesem Fall unbedingt eine mögliche Option darstellen.
Eine weitere Besonderheit, die es bei der Berechnung der Alimente zu beachten gilt ist, dass generell zwar die Grundlage des Nettoeinkommens herangezogen wird, um die Höhe des fälligen Unterhalts zu berechnen, aliquot werden aber natürlich auch das 13. und 14. Gehalt miteinberechnet, wenn es zu diesen Sonderzahlungen kommt. Zudem werden anfallende Abfertigungssummen sowie ausbezahlte Überstunden zu dem monatlichen Einkommen addiert. Aus diesem Grund ist es auch notwendig, bei der Berechnung der fälligen Unterhaltszahlung verschiedene Dokumente wie zum Beispiel den Jahresgehaltszettel vorzulegen, um dem Jugendamt zu ermöglichen, die angemessene Höhe der Unterhaltszahlungen festzulegen. .
Sind sie hingegen selbstständig tätig, so wird zur Berechnung der Unterhaltszahlung das letzte Geschäftsjahr herangezogen. Auf Basis des jeweiligen Reingewinns wird festgelegt, wie hoch die Alimente ausfallen, die dem Kind bzw. den Kindern zustehen.
Natürlich kann es vorkommen, dass vor allem bei selbstständiger Tätigkeit eine große Schwankungsbreite auftritt, weshalb ebenfalls beantragt werden kann, dass der Durchschnittswert der letzten drei Geschäftsjahre für die Berechnung der Alimente berücksichtigt wird.
Sind Sie hingegen arbeitslos und beziehen aus diesem Grund Arbeitslosengeld, so ist die Höhe der ALB-Unterstützung ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe Sie für den Unterhalt Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder aufkommen müssen.
Die Länge der Unterhaltspflicht in Österreich – Wie lange muss ich Alimente zahlen?
Selbstverständlich stellt sich für unterhaltzahlende Personen die Frage, wie lang sie genau für die Kinder aufkommen müssen und auch das wurde in Österreich gesetzlich geregelt. Im Prinzip ist ein Elternteil so lange unterhaltspflichtig, bis das Kind dazu in der Lage ist, sich selbst erhalten zu können.
Das ist auch der Grund, warum in Österreich die Länge der Unterhaltspflicht nicht unbedingt an ein bestimmtes Alter des Kindes gebunden ist, sondern vielmehr an den Abschluss einer Berufsausbildung, denn sobald dieser vorhanden ist, endet die Pflicht für die Unterhaltszahlungen automatisch.
Sollte das Kind jedoch nicht in der Lage sein, nach der Ausbildung sofort einen Job zu finden, so besteht für einen bestimmten Zeitraum weiterhindie elterliche Verpflichtung, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Ein Sonderfall kann dann eintreten, wenn sich das Kind nach einer begonnenen Berufstätigkeit dazu entschließt, diese wieder aufzugeben, um ein Studium zu beginnen, denn dann sind die Eltern ebenfalls wieder unterhaltspflichtig.
Zu einem weiteren Sonderfall kommt es dann, wenn das Kind ein Lehrlingsgehalt bezieht, denn in diesem Fall kann die Höhe des Unterhalts prozentuell an die Höhe des Gehalts angepasst werden.
Individuelle Regelung der Unterhaltszahlung in Österreich
Generell ist es in Österreich erlaubt, die Höhe der Alimente individuell festzulegen, vorausgesetzt, die beiden Elternteile können sich über die Höhe der Zahlungen einigen. Falls auch Sie mit dem Gedanken spielen, gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine Regelung zu finden, ohne das Jugendamt in die Entscheidung miteinzubeziehen, so sollten Sie dennoch dafür sorgen, dass die getroffene Vereinbarung schriftlich festgelegt, von beiden Parteien unterzeichnet und im besten Fall notariell beglaubigt wird.
Sollte nämlich doch der Fall eintreten, dass sich einer der beiden Partner nicht an die zuvor getroffene Vereinbarung halten will oder kann, wird dieses Dokument dafür sorgen, dass das Recht Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder auf eine angemessene Unterhaltszahlung nicht verletzt wird.
Sollte es dem unterhaltspflichtigen Partner aufgrund eines finanziellen Engpasses, der zum Beispiel durch einen Jobwechsel oder auch Jobverlust entstehen kann plötzlich nicht mehr möglich sein, für die gesetzlich vorgeschriebenen bzw. vereinbarten Alimente aufzukommen, so kann dies zunächst ebenfalls zwischen den beiden Elternteile geregelt werden. Ist dies jedoch nicht möglich oder weigert sich der jeweilige Partner einfach, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, so gibt es in Österreich die Möglichkeit, beim Jugendamt einen sogenannten Unterhaltsvorschuss zu beantragen, um dafür zu sorgen, dass die entstehenden Kosten für das Kind dennoch gedeckt werden.
Wird ein solcher Antrag gestellt, sorgt das Jugendamt dafür, dass alle erforderlichen Anträge gestellt werden und das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bekommt das benötigte Geld ausbezahlt, ohne durch das weitere Verfahren belastet zu werden.
Zunächst kommt also der Staat Österreich für den Unterhalt des Kindes auf, wobei das Geld jedoch mithilfe einer Exekution vom zahlungspflichtigen Elternteil rückgefordert wird. Weigert sich dieser weiterhin, für das Kind aufzukommen, so kann dies zu einer Gerichtsverhandlung und schließlich sogar zu einer Pfändung bzw. einer Verurteilung führen.
Unterhaltsvorschuss einfordern in Österreich – Voraussetzungen
Weigert sich der unterhaltspflichtige Elternteil Alimente zu bezahlen bzw. ist dieser zu dem jeweiligen Zeitpunkt finanziell nicht in der Lage, dies zu tun, so kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt wie bereits erwähnt vor Gericht einen Unterhaltsvorschuss einfordern.
Dieser wird im Normalfall gewährt, wenn:
- das Kind in Österreich lebt
- es Staatsbürgerin/Staatsbürger Österreichs ist
- kein gemeinsamer Haushalt mit dem Unterhaltsschuldner bzw. der Unterhaltsschuldnerin besteht
Ist dies der Fall, so wenden Sie sich am besten an das zuständige Bezirksgericht Ihres Sprengels in Österreich, um den benötigten Unterhaltsvorschuss zu erhalten.
Wurde dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss stattgegeben, so erhält das Kind bzw. das einfordernde Elternteil das Geld ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde und das für höchstens 5 Jahre.
Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Antragstellung mitnehmen, um das Verfahren zur Einforderung des Unterhaltsvorschusses zu beschleunigen:
- den Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- Meldezettel der beiden Elternteile
- Einkommensnachweise
- bereits vorhandene Exekutionstitel
Überweisung des Unterhalts an das Kind
Ist das Kind, für das Unterhalt bezahlt wird volljährig, so von diesem gefordert werden, dass die Alimente direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden, da es von nun an selbst über die Geldleistungen verfügen kann.
Ist das Kind jedoch noch nicht volljährig, so wird das Geld auf das Konto des Partners überwiesen, bei dem das Kind wohnt und der somit für die finanziellen Bedürfnisse des Kindes zu sorgen hat.
Ein Antrag auf Einstellung der Alimentezahlungen – in diesen Fällen ist es möglich
Grundsätzlich gilt in Österreich das Gesetz, dass Eltern so lange für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen haben, bis diese selbsterhaltungsfähig sind und somit einen Beruf ausüben, der ihnen eine eigene Haushaltsführung ermöglicht bzw. zum Erreichen eines angemessenen Lebensstandards reicht. Natürlich stellt sich die Frage, wie ein angemessener Lebensstandard in diesem Fall zu definieren ist. Als Basis wird hierfür die bisherigen Lebensverhältnisse des Kindes bei den Eltern bzw. einem Elternteil herangezogen.
Wichtig ist in diesem Fall noch mal zu erwähnen, dass diese sogenannte Selbsterhaltungsfähigkeit keinesfalls an die Erreichung der Volljährigkeit gekoppelt ist, denn wird ein längerer Bildungsweg wie zum Beispiel ein Studium angestrebt, sind beide Elternteile weiterhin unterhaltspflichtig.
Sollte das Kind bzw. der Jugendliche jedoch bereits über ein eigenes Einkommen verfügen, so kann dieses in manchen Fällen dazu führen, dass die Höhe der Unterhaltszahlungen herabgesetzt wird. Ein solcher Antrag auf Herabsetzung oder sogar Einstellung des Unterhalts kann beim jeweiligen Bezirksgericht gestellt werden. Zum Beispiel gilt eine Lehrlingsentschädigung, die ein Jugendlicher während der Ausbildung erhält, als ein eigenes Einkommen, das dazu führt, dass die Geldleistungen der unterhaltspflichtigen Eltern reduziert werden. Erhält ein Schüler oder ein Student jedoch Beihilfen, so können diese nicht dazu führen, dass die zu zahlenden Alimente verringert werden.
Unterhaltspflicht in Österreich 2019
Wie Sie nun bereits wissen, handelt es sich bei Unterhaltszahlungen und Alimente in Österreich 2019 um ein äußerst komplexes Thema, das zwar gesetzlich geregelt ist, aber dennoch einige Ausnahmen und Sonderfälle erlaubt.
Ein Unterhaltsrechner 2019 kann Ihnen einen guten Überblick darüber verschaffen, wie die verpflichtenden Unterhaltszahlungen im Falle einer Trennung aussehen können. Dennoch kann es durchaus sinnvoll sein, bei Fragen oder Unklarheiten das zuständige Bezirksgericht aufzusuchen, um weitere Informationen zu diesem Thema einzuholen und schlussendlich dafür zu sorgen, dass das Kind bzw. die Kinder zumindest finanziell nicht unter der Trennung zu leiden haben.