Karenzgeld ist etwas, welches sich Jahr für Jahr verändern kann. Auch in Österreich gibt es für das Jahr 2019 Änderungen in der Höhe und dessen Voraussetzungen. Karenz ist viel mehr eine Art Wartezeit beziehungsweise eine Sperrfrist.
Innerhalb dieser Zeit können bestimmte Personen gewisse Vorzüge genießen. Dazu zählt zum Beispiel der Entlassungs- und Kündigungsschutz. Eltern haben bis zum 1. Geburtstag ihres Neugeborenen den gleichen Anspruch in Sachen Kündigungsvorschriften wie bei einer Schwangerschaft.
Arbeitgeber können während dieses Zeitraums nicht kündigen. Für das Auflösen des Arbeitsverhältnisses braucht es eine Zustimmung vom Sozial. und Arbeitsgericht. Wie hoch der Betrag ist und welche Modelle es auszuwählen gibt, wird im folgenden Abschnitt näher erläutert.
Was genau ist Karenzgeld?
Karenz ist in Österreich eine Freistellung vom Arbeitnehmer. Dabei entfällt das Arbeitsentgelt. Nicht berücksichtigt in diesem Fall wird das Kinderbetreuungsgeld. Grundsätzlich hat jeder Vater sowie jede Mutter einen Anspruch auf Karenz.
Die Zeit beginnt meist nach dem Ende der Mutterschutzfrist. Außerdem gibt es die Möglichkeit die Elternteile wechseln zu lassen. Darunter wird der Begriff Karenzzeit-Splitting verstanden.
Die Zeit muss dabei mindestens 2 Monate betragen. Danach ist eine Splittung nicht mehr möglich. Darüber hinaus kann sich die Karenzzeit der beiden Elternteile überschneiden. Solche Wechsel sollte man deswegen nur einmal machen.
Personen, die mit dem eigenen Kind zusammenleben, können eine Karenzzeit bis zum 2. Geburtstag beantragen. Danach muss wieder gearbeitet werden. Wegen der größeren Einkommensunterschiede geht eher der Vater wieder arbeiten und die Mutter bleibt in der Karenzzeit.
Wer hat Anspruch auf Karenzgeld?
Wie oben bereits erwähnt hat jeder Elternteil das Recht in Karenz zu gehen. Karenzgeld ist ein monatlicher Geldbetrag, welche Eltern bekommen um ihr Kind damit versorgen zu können. Die exakte Dauer ist von Modell zu Modell unterschiedlich.
Das betrifft auf die Höhe des Geldes. Im Jahr 2017 gab es in Österreich dbzgl. Änderungen. Nun können die Eltern auf insgesamt 5 unterschiedliche Arten von Karenzmodellen, die etwas später noch ausführlicher erklärt werden. Hierbei gilt: Je kürzer die Karenzzeit ist, umso mehr Geld bekommen die betroffenen Personen.
Voraussetzungen für Karenzgeld
Wer in Österreich Karenzgeld beziehen möchte, der muss auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung ist, dass das Kind eine Familienbeihilfe bezieht. Ohne dieser Beihilfe ist es nicht möglich einen Anspruch auf Karenzgeld erheben zu können. Ebenfalls notwendig ist das gemeinsame Zusammenleben von Kind und erziehenden Elternteil. Es gilt die gleiche Wohnsitzpflicht und ist ausschlaggebend für das Karenzgeld.
Welche Modelle gibt es?
Insgesamt gibt es in Österreich seit dem Jahr 2017 5 verschiedene Karenzmodelle, auf das Elternteile zurückgreifen können. Jedes der im folgenden genannten Modelle verfügt über bestimmte Vor- und Nachteile. Die genaue Wahl richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und kann von Elternteil zu Elternteil unterschiedlich sein. Unterschieden werden zwischen den folgenden Modellen:
1) Karenzmodell 30+6
Bei diesem Modell können Vater als auch Mutter eine Karenzzeit von insgesamt 36 Monaten in Anspruch nehmen. Jedoch ist die Variante nur möglich, wenn die Karenzzeit zwischen beiden aufgeteilt wird. Sollte nur die Mutter die Zeit beantragen, dann beträgt die Dauer genau 30 Monate. Des Weiteren müssen die Zuverdienstgrenzen eingehalten werden. Eine Verlängerung ist möglich, wenn beide Elternteile beim Kind bleiben. Die genaue Höhe für die Karenz beträgt etwa 14,53 € pro Kalendertag. Bei mehreren Kindern gibt es einen Zuschlag von etwa 7,27 € je weiteres Kind. Ein großer Vorteil des Modells ist die längere Abwesenheit. Jedoch ist der Tagessatz am geringsten und die Zeit endet nach 2 Jahren.
2) Karenzmodell 20+4
Eine weitere Ausführung ist das Modell 20+4. Im Grunde genommen ist es dem ersten Modell sehr ähnlich. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Laufzeit maximal 24 Monate betragen kann. 24 Monate gilt aber nur wenn beide Elternteile sich beteiligen. Bei nur einem Teil beträgt die Dauer 20 Monate. Das Karenzgeld liegt bei etwa 20,80 € pro Kalendertag. Bei Mehrlingen sind es je Kind nochmal 10,40 € mehr. Ein großer Vorteil zum Beispiel ist der höhere Tagessatz und die nicht solange Bezugsdauer.
3) Karenzmodell 15+3
Das dritte Modell lautet 15+3. Wie die Zahlen bereits vermuten lassen, ist hier eine gesamte Karenzzeit von 18 Monaten möglich, sofern sich beide Elternteile am Kind beteiligen. Ansonsten sind es 15 Monate. Abhängig von der Lage kann sich die Zeit sogar nochmal verlängern. Das Karenzgeld erstreckt sich auf etwa 26,60 € je Kalendertag. Die großen Vorteile sind der höhere Tagessatz sowie die Zeitdauer. Elternteile können so viel leichter in ihren alten Berufsalltag einsteigen. In Sachen Bezugsdauer kann es für manche von Nachteil sein, da sie weniger Zeit mit den Kindern verbringen können.
4) Karenzmodell 12+2
Beim vierten Modell wird die Zeit nochmal kürzer. Beim 12+2 Modell bestehen 12 Monate Anspruch auf Karenz, wenn sich ein Elternteil daran beteiligt. Bei beiden Elternteilen kann die Zeit bis zu 14 Monate betragen. Das Karenzgeld beläuft sich auf 33,00 € pro Kalendertag. Für weitere Kinder gibt es 16,50 € am Tag extra. Von allen Modellen gibt es hier den höchsten Tagessatz. Das bedeutet gleichzeitig aber auch die geringste Dauer. Geeignet ist das Modell für Personen, die so schnell wie möglich wieder in ihren Berufsalltag einsteigen wollen.
5) Modell nach dem Einkommen
Das letzte Modell hängt vom Einkommen der Elternteile ab. Es wurde speziell für die Elternteile entwickelt, die so schnell wie möglich den Einstieg in die Arbeitswelt wiederfinden wollen. Deswegen eignet es sich auch mehr für Menschen mit einem höheren Einkommen.
Ähnlich wie beim vierten Modell beträgt die Laufzeit 12 Monate, sofern nur ein Elternteil Anspruch auf Karenzzeit nimmt. Bei Teilung verlängert sich die Zeit nochmals auf 2 weitere Monate. Die Bezugshöhe belaufen sich auf 80 % vom letzten Gehalt (netto).
Die Mindesthöhe sind bei 1.000 € angesiedelt worden. Maximal können es 2.000 € sein. Aufgrund des hohen Tilgungssatzes erstreckt sich die Hilfe auf 33,00 € je Tag. Darüber hinaus muss zuvor eine 6-monatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt worden sein.
Kann man in der Karenzzeit weiteres Einkommen dazu verdienen?
An sich ist es erlaubt trotz des Karenzgeldes noch einer weiteren kleinen Beschäftigung nachzugehen. Die Grenzen liegt in Österreich bei 425,70 €. Die Beschäftigung kann auch beim Arbeitgeber sein, bei dem man die Karenzzeit beantragt hat. Die Grenze liegt bei 6.400 € pro Jahr. Zudem gibt es noch weitere Varianten der Kinderbetreuung:
- -> aufgeschobene Karenz
- -> Verhinderungskarenz
- -> Elternzeit
Beruflicher Wiedereinstieg nach der Karenz
Die Karenzzeit ist eine tolle Möglichkeit um viel Zeit mit seinen Kind zu verbringen. Doch es wird alles andere als leicht und ist mit viel Arbeit verbunden. Denn Kinder haben in ihren jungen Jahren noch viel zu lernen.
Deswegen freuen sich viele Elternteile später auf ihren Wiedereinstieg in die Arbeit. Am besten wird dieser Einstieg mit dem Arbeitgeber so früh wie möglich besprochen.
Außerdem macht es Sinn hin und wieder Kontakt mit dem Arbeitgeber zu halten. Die aktuelle Situation und ähnliches helfen nicht den Anschluss in der Arbeit zu verlieren.
Fazit
In Österreich hat jeder Elternteil das Recht bei einem Neugeborenen in Karenzzeit zu gehen. Dabei gibt es 5 verschiedene Modelle, die frei nach Belieben gewählt werden können. Je länger die Laufzeit beträgt, umso geringer wird der Tagessatz und umgekehrt.
Wenn beide Elternteile an der Karenzzeit teilnehmen, gibt es je nach Modell weitere Verlängerungen. Wie lange genau man zuhause bleiben möchte, hängt von jedem selbst ab. Auf jeden Fall macht es Sinn die genaue Dauer zuvor mit dem jeweiligen Arbeitgeber abzusprechen. So wird der spätere Einstieg erleichtert.
Quellen und weitere Informationen:
- https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/die-karenzmodelle-in-osterreich/
- https://www.finanzer.at/karenzgeld-karenzmodelle/
- https://www.foerderportal.at/kinderbetreuungsgeld/
- https://www.vknn.at/karenzgeld/