Mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, bringt einige Vorteile mit sich. Arbeitet man in einer großen Stadt oder einem Gebiet, wo es wenige Parkplätze gibt, spart man sich einiges an Zeit ein. Auch die dauerhaft ansteigenden Spritkosten, bringen den einen oder anderen auf die Idee, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Zugleich wird die Umwelt noch von schädlicher Emission verschont. Doch wie sieht es mit steuerlichen Vorteilen aus?
Welche steuerlichen Vorteile du mit einem Fahrrad erhalten kannst, wirst du in diesem Artikel erfahren.
Steuerliche Vorteile
Welche steuerlichen Vorteile du für ein Fahrrad und den Arbeitsweg erhalten kannst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Handelt es sich bei deinem Fahrrad um ein privates Fahrrad, Dienstfahrrad oder um ein Betriebsfahrrad, hast du verschiedene Möglichkeiten es steuerlich geltend zu machen.
Ob es sich dabei um ein E-Bike oder ein Tretfahrrad handelt, spielt keine wichtige Rolle. Dennoch gilt bei allen Fahrrädern, dass sie straßenverkehrstauglich sein müssen. Straßenverkehrstauglich bedeutet, dass sie mit Licht, Reflektoren und einer Klingel ausgestattet sein müssen.
Tipp: Mit einer praktischen Fahrrad Laptoptasche kannst du alle Unterlagen und deinen Laptop bequem mit dem Fahrrad transportieren und so steuerliche Vorteile eines Dienstrades nutzen & etwas für deine Gesundheit tun!
Privates Fahrrad steuerliche Vorteile (Arbeitnehmer mit privatem Fahrrad)
- Entfernungspauschale: Als Angestellter kannst du die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Fährst du mit deinem Fahrrad auf die Arbeit, kannst du zwischen 30 und 38 Cent pro Kilometern steuerlich absetzen. Liegt die Arbeit weiter als 15 Kilometer entfernt, kann diese Pauschale sogar noch höher ausfallen.
- Dienstkostenpauschale/Aufwandspauschale: Nutzt du dein privates Fahrrad für Dienstfahrten, kannst du zusätzlich eine Dienstkostenpauschale von bis zu 20 Cent pro Kilometer absetzen. Da es sich um zusätzlich betrieblich gefahrene Kilometer handelt, wird diese Aufwandspauschale als Betriebsausgabe gezählt. Außerdem kannst du Kosten wie die des Kaufpreises, der Reparatur und Wartung, Stromkosten oder Zubehör geltend machen. Diese Pauschalen sind nur für beruflich gefahrene Strecken möglich.
Dienstfahrrad steuerliche Vorteile (Arbeitnehmer mit Dienstfahrrad)
- Nutzungsüberlassung: Alle Dienstfahrräder, die vor 2019 angeschafft wurden, sind von der Steuer befreit. Erstmal gilt diese Reglung nur bis 2030, aber nur wenn das Fahrrad neben dem Lohn bereitgestellt worden ist.
- Sonderfall: Übertragt deine Firma ein E-Bike auf dich, werden Steuern für dich fällig, da es sich um einen geldwertenden Vorteil handelt. Diese belaufen sich auf 0,25 %, was äußerst gering ist. Verrechnet wird die Steuer über deinen Lohn.
- Dienstfahrrad vom Arbeitgeber: Bekommst du ein Dienstfahrrad von deinem Arbeitgeber gestellt, fallen Steuern an, die bezahlt werden müssen. In diesem Fall musst du dich aber nicht um die Versteuerung kümmern. Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers.
Betriebsfahrrad steuerliche Vorteile (Freiberufler mit Betriebsfahrrad)
- Anschaffungskosten: Fahrräder bis 400 € Warenwert, gelten als “geringwertiges Wirtschaftsgut” und können direkt von der Steuer abgesetzt werden. Räder, die preislich teurer sind, werden auf mehrere Jahre verteilt geltend gemacht. In der Steuererklärung zählt das Rad dann als eine Privatanlage.
- Nachweisbare Kosten: Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, haben die Berechtigung, alle nachweisbaren Kosten des Fahrrads von der Vorsteuer abzusetzen (Mehrwertsteuer wird erstattet).
- Berufliche Benutzung: Wird ein Fahrrad häufiger als 50 % beruflich genutzt, gilt es als Betriebsvermögen. Jegliche Rechnungen, die das Fahrrad betreffen, können beim Finanzamt eingereicht werden.
Fazit
Viele steuerliche Vorteile ergeben sich für dich, wenn du dich dafür entscheidest, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Nebenbei tust du deiner Gesundheit einen Gefallen, da die zusätzliche Bewegung sich positiv auf deinen gesamten Zustand auswirkt.